Liefer- und Zahlungskonditionen
1. Allgemeines
Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen beziehungsweise ausgeführt. Durch Erteilung der Aufträge anerkennen die Besteller diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wie auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hamotec AG.
Andere Bedingungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich und schriftlich gegenseitig für verbindlich erklärt worden sind.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise. Die Firma Hamotec AG behält sich das Recht von Preisänderungen infolge Änderung der Marktverhältnisse vor.
Mangels anderer Abrede sind die Fakturabeträge rein netto ohne Abzug irgendwelcher Art innert 30 Tagen zahlbar. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne Mahnung Verzug ein. Ab der zweiten Mahnung werden zusätzlich Gebühren in der Höhe von CHF 50.– pro Mahnung erhoben. Es wird ein Verzugszins in branchenüblicher Höhe veranschlagt. Bei Verzug des Kunden werden sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig. Unsere Fakturen sind zahlbar innert 30 Tagen netto, ohne Skonto.
3. Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen franko per Camion ab dem Netto-Faktura-wert von Fr. 400.–. Mehrkosten für Eilgut und Expressfrachten gehen zulasten des Bestellers. Spezialverpackung nach Aufwand.
4. Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahr gehen mit der Auslieferung der Ware ab Werk, Lager oder Werkstatt von der Hamotec AG auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt. Die Versicherung der Ware gegen Schäden oder Verluste während des Transportes ist Sache des Käufers. Allfällige Transportschäden sind der Hamotec AG und dem Transporteur unverzüglich bei Annahme der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von 8 Tagen schriftlich zu melden.
Die Art des Versandes erfolgt nach Wahl der Hamotec AG. Sonderwünsche des Kunden und Expressgebühren werden zu Selbstkosten verrechnet. Teillieferungen sind zulässig. Die Spedition per Camion erfolgt in der Regel nur für Ware, die eine Länge von 2 m übersteigt. Angegebene Lieferfristen gelten unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Nichtlieferung oder Lieferverzug von Zulieferanten. Terminüberschreitungen aus irgendwelchen Gründen geben dem Kunden in keinem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche, auch nicht für Folgeschäden, zu stellen.
5. Mängelrügen und Beanstandungen
Beanstandungen wegen Mängeln, Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt bezw. Montage einer Sendung schriftlich mitzuteilen.
Die Hamotec AG haftet für Mängel nur im Rahmen der nachstehenden Garantiebestimmungen. Weitergehende Ansprüche sind auch bei rechtzeitiger Mängelrüge ausgeschlossen.
6. Garantieleistungen
Wir gewähren auf dem gesamten Sortiment 1 Jahr Garantie ab Rechnungsdatum. Diese Funktions- und Materialgarantie umfasst sowohl den Wert des fehlerhaften Materials als auch den Arbeitsaufwand für die Wiederinstandsetzung. Die Garantie beschränkt sich auf die zugesicherten Eigenschaften im Sinne der Normen oder Angaben in den individuellen Produktebeschreibungen. Als zugesicherte Eigenschaften gelten die Angaben in der jeweiligen letzten Ausgabe unserer Kataloge und Prospekte; jede Neuauflage annulliert die Angaben früherer Ausgaben. Von dieser Zusicherung ausdrücklich ausgenommen sind Normänderungen.
Es wird ferner keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus den nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Bedienung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, unsachgemässe oder nachlässige Behandlung oder äussere Gewaltanwendung. Die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage, für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferten Gegenstände selbst, deren Gebrauch oder auch deren Mängel entstanden sind, wird abgelehnt.
7. Haftung
Unter dem Gesichtspunkt der Zusicherung von Eigenschaften haftet die Firma Hamotec nur, wenn sie bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesagt hat. Ausdrücklich ausgeschlossen sind sämtliche Schadenersatzansprüche für direkte und indirekte Folgeschäden, es sei denn, dass der Firma Hamotec AG vorsätzliche oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für die von Hamotec gelieferten Fremdprodukte haftet diese grundsätzlich nur in dem Umfang, in dem die Vorlieferanten von Hamotec die Gewähr für ihre Produkte Hamotec gegenüber übernehmen und erfüllen.
8. Umtausch, Warenretouren
Auftragsgemäss gelieferte Massartikel können weder umgetauscht noch zurückgenommen werden.
Umtausch und Rücknahme von Waren ist grundsätzlich nur mit Einverständnis der Firma Hamotec möglich. Die dadurch entstehenden Transport- und Verpackungskosten trägt der Kunde. Die Rückware muss in einem wiederverkäuflichen Zustand sein und dem aktuellen technischen Stand entsprechen.
Die Firma Hamotec behält sich das Recht vor, allfällige daraus resultierende Kosten für Kontrolle, Reinigung und Wiedereinlagerung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich die Firma Hamotec das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Geschäfte sich ergebenden Rechten und Pflichten ist für beide Teile das Domizil der Hamotec AG.
Der Kunde kann indessen auch an seinem Domizil oder vor jeder anderen zuständigen Behörde belangt werden. Das schweizerische Recht findet Anwendung.
Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.